Eine Endo Lady war so nett, Infos zum Thema “Schwerbehindertenausweis” zusammen zu stellen. Der Beitrag ist aufgeteilt in drei Bereich:
- Wie stellt man einen Antrag?
- Welche Einstufungen gibt es bei Endometriose?
- Was bringt ein Grad der Behinderung?
- Wer kann beim Stellen des Antrages helfen?
Vielen lieben Dank an die Erstellerin des Beitrags!
Wie stellt man einen Antrag auf Schwerbehinderung?
Beim zuständigen Versorgungsamt kann man das Formular herunterladen oder direkt online ausfüllen.
Hier findet man die zuständige Stelle.
Im Formular muss man angeben, welche Erkrankungen berücksichtigt werden sollen und die Adresse des Arztes, der einen deshalb behandelt, angeben. Am Besten fügt man dem Schreiben direkt alle notwendigen Arztberichte bei – so muss das Amt diese nicht bei den Ärzten anfordern.
Es wird zwar nicht gefordert, ist aber sinnvoll –vor allem, wenn mehrere Erkrankungen vorhanden sind oder seltener sind, so dass nicht jeder weiß, welche Einschränkungen das mit sich bringt – ein Begleitschreiben zu verfassen, in dem man möglichst genau beschreibt, welche Einschränkungen man im Alltag durch die Erkrankung hat. Man darf nicht vergessen: der Sachbearbeiter im Amt ist kein Mediziner. Das heißt, er entscheidet anhand der vorgelegten Befunde und der Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung, ob ein Grad der Behinderung gegeben ist oder nicht. Deshalb ist es wichtig, möglichst verständlich zu machen, wie eingeschränkt man ist.
In unserem Fall zum Beispiel, was man aufgrund der Schmerzen alles nicht tun kann (was andere Frauen in unserem Alter problemlos können). Oder auch die belastende Situation in Sachen Kinderwunsch.
Einstufung Endometriose auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008:
0-10: Endometriose leichten Grades (geringe Ausdehnung, keine oder wenig Beschwerden)
20-40: Endometriose mittleren Grades
50 -60: Endometriose schweren Grades (z.B. Übergreifen auf Nachbarorgane, starke Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, Sterilität)
Hier sind die Einstufungen nochmals aufgeführt (auch für andere Erkrankungen).
Wichtig ist, dass man die behandelnden Ärzte darüber informiert, dass man den Antrag stellt, denn wenn das Amt noch weitere Informationen braucht, werden diese Ärzte angeschrieben. Hierfür muss man sie auch von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.
Man kann dem Antrag auch ein aktuelles Lichtbild beifügen. Wird dem Antrag stattgegeben und man erhält den GdB von 50, wird mit dem Bild direkt ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Was bringt ein Grad der Behinderung?
Bei einem Grad der Behinderung von 30 bis 40 kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten gestellt werden. Wird dem stattgegeben, hat man ähnliche Vorteile wie ein schwerbehinderter Mensch, also ab einem Grad der Behinderung von 50. Dazu gehören zum Beispiel:
- Besonderer Kündigungsschutz
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
ABER:
Nur mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhält man einen jährlichen Zusatzurlaub. Dieser beträgt 5 Tage im Jahr. Außerdem ist eine vorgezogene Altersrente möglich.
Wer kann bei dem Antrag helfen?
Möchte man den Antrag nicht allein stellen, kann man sich an
- Die/den Schwerbehindertenbeauftragte/n im Betrieb
- Den Sozialdienst im Krankenhaus oder Reha
- Den VdK
- Den Sozialverband Deutschland
wenden. Diese helfen dann beim Ausfüllen des Antrags.
Leider ist es oft so, dass die Ämter den Antrag ablehnen oder viel zu wenig anrechnen. Dann kann man einen Widerspruch einlegen. Das macht auch Sinn, denn es kommt immer wieder vor, dass dann der Grad der Behinderung höher eingestuft wird.